Mietbedingungen | Veranstaltungstechnik mieten Würzburg

Mietbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Mietbedingungen gelten für sämtliche Vermietungen von Veranstaltungstechnik sowie damit verbundene Dienstleistungen.

2. Mietdauer

Die Mietdauer wird individuell vereinbart. Die auf der Website angegebenen Preise gelten grundsätzlich für einen Tag bzw. ein Wochenende. Abweichende Mietzeiträume werden individuell berechnet.

3. Mietvertrag

Vor der Übergabe der Mietgegenstände wird ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen. Mit der Unterschrift erkennt der Mieter diese Mietbedingungen an.

4. Identitätsnachweis

Vor der Übergabe ist ein gültiger Lichtbildausweis vorzulegen. Ohne Identitätsnachweis kann keine Vermietung erfolgen.

5. Kaution

Je nach Mietgegenstand wird eine Kaution erhoben. Die Höhe richtet sich nach Art und Wert der gemieteten Technik. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution, sofern keine Ansprüche bestehen, zurückerstattet.

6. Lieferung und Aufbau

Lieferung sowie Auf- und Abbau können gegen Aufpreis übernommen werden. Die Kosten richten sich nach Entfernung und Aufwand.

7. Sorgfaltspflicht

Der Mieter verpflichtet sich, die gemietete Technik sorgfältig, bestimmungsgemäß und ausschließlich im vereinbarten Einsatzbereich zu verwenden. Die Technik ist vor Witterungseinflüssen, Feuchtigkeit, Diebstahl und Beschädigungen zu schützen.

8. Haftung bei Schäden

Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer für Beschädigungen, Verlust sowie Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung oder fahrlässigen Umgang entstehen. Reparatur- oder Ersatzkosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Die hinterlegte Kaution kann hierfür ganz oder teilweise einbehalten werden. Reicht die Kaution zur Deckung des Schadens nicht aus, bleibt die Geltendmachung weiterer Ansprüche vorbehalten.

9. Rückgabe

Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Termin und vollständig einschließlich sämtlichen Zubehörs. Bei verspäteter Rückgabe können zusätzliche Mietkosten berechnet werden.

10. Nichtrückgabe

Wird die Mietsache trotz Aufforderung nicht zurückgegeben oder besteht der Verdacht einer widerrechtlichen Aneignung, behalten wir uns ausdrücklich die Einleitung zivil- und strafrechtlicher Schritte vor.

11. Weitergabe an Dritte

Die Weitergabe oder Untervermietung der Mietgegenstände an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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